Die Geschichte von Pfalzdorf.
Hier einige Ausführungen zur interessanten Geschichte von Pfalzdorf, entnommen dem Buch "175 Jahre Louisendorf " von Josef Jörissen:
Um 1740 kamen Pfälzer Kolonisten an den Niederrhein. Drei große Rheinschiffe
gingen im Juni 1741 bei Schenkenschanz vor Anker. An Bord befanden sich
Auswanderer. Religiöse Gründe und wirtschaftliche Nöte wie z. B. hohe
Frostschäden im Winter 1740/41, die zur Verelendung vieler Bauern geführt
hatten, waren es gewesen, die den Entschluß dieser Emigranten hatte reifen
lassen, ihre Heimat zu verlassen. Ganze Scharen von Auswanderern, die ebenfalls
nicht bereit gewesen waren, für sich und ihre Kinder dem evangelischen Glauben
zu entsagen, waren bereits vor ihnen den Rhein hinab nach Holland gefahren, um
von dort aus weiter, meist auf Handelsschiffen, übers Meer nach Amerika zu
segeln. Ihr Ziel war Pennsylvania, ein Zufluchtsort vieler religiöser Flüchtlinge.
Etliche dieser Emigrantenzüge waren, von der englischen Regierung befördert,
glücklich am Ziel angelangt.
Andere dagegen fielen gewissenlosen Agenten in die Hände, die sich nicht
scheuten, das Unglück der Bedrängten auszubeuten. Sie brachten die Auswanderer
nur bis Rotterdam und ließen diese dort im Stich, wo sie, durch allerlei Betrug
ihrer Mittel beraubt und gänzlich verarmt, dem Lande zu Last fielen.
Außerdem führten seit 1739 England und Spanien einen Seekrieg gegeneinander,
weil Spanien auf der Visitation englischer Schiffe in Westindien bestanden hatte
Dieser Krieg schränkte ab 1740 die Überfahrt englischer Handelsschiffe nach
Nordamerika stark ein. Betroffen waren davon u. a. auch die zahlreichen
Auswanderer, denn nur wenige Schiffsreeder wagten es, Handelsware und Menschen
über den Atlantik zu transportieren. Die niederländischen Hafenstädte
Rotterdam und Amsterdam waren übervölkert von auswanderungswilligen Menschen,
die infolge der kriegerischen Auseinandersetzungen keine Überfahrt finden
konnten. Deshalb erließ die holländische Regierung ein Verbot, weiterhin
Emigranten über die Grenze zu lassen, sofern sie nicht anhand von beglaubigten
Dokumenten nachweisen konnten, dass sie sofort nach ihrer Ankunft in Rotterdam
weiterbefördert würden. Da die preußische Regierung dieses Verbot im Frühjahr
1741 noch nicht kannte, hatte sie die oben zitierten Emigrantenschiffe ihr
Gebiet passieren lassen. An der Grenze nach Holland forderten die dortigen
Grenzbeamten Einsicht in die gesetzliche Legitimation, und als sich
herausstellte, dass die Auswanderer nicht im Besitz einer solchen waren, wurde
ihnen die Einfahrt in holländisches Gebiet untersagt.
Nur denjenigen, welche mit den dort auftretenden englischen Kapitänen
hinsichtlich der Überfahrt nach Amerika einig wurden, wurde die Weiterfahrt
nach Rotterdam gestattet. Die übrigen hofften zwar, die Erlaubnis zur
Weiterreise von der Regierung erwerben zu können, aber der ersehnte Bescheid
blieb aus.
Schließlich wurden die Reeder Dietz und Eichelberg des langen Wartens überdrüssig
und forderten von den Passagieren Bezahlung, um die Rückfahrt antreten zu können;
da diese sich weigerten, weil sie vertragsmäßig erst in Rotterdam zu zahlen
verpflichtet waren und die Schiffe besetzt hielten, wurde die Sache dem zuständigen
preußischen Richter übergeben. Aber auch der Richter war nicht in der Lage,
die aufgebrachten Emigranten zu beruhigen und wandte sich deshalb an die nächsthöhere
Instanz, die Kriegs- und Domainenkammer in Kleve. Dieser Behörde gelang es
schließlich, die Auswanderer unter Strafandrohung zur Räumung der Schiffe zu
veranlassen.
So
mussten denn die Unglücklichen am 17. Juli mit ihren Habseligkeiten die
Schiffe verlassen. Die Reeder aber lichteten sofort die Anker und waren bald den
Augen der Zurückbleibenden entschwunden. Eine Gruppe von 20 Familien mit rund
130 Personen richtete noch am gleichen Tag an die preußische Kriegs - und
Domainenkammer in Kleve die Bitte;
„ihnen
ein Stück wüst Land zur Bebauung und Bewohnung anweisen zu lassen; sie würden
solch Benefizium als getreueste Unterthanen mit allerunterthänigsten Diensten
und inbrünstigem Gebet für Seine Königliche Majestät und Dero Hohen Königlichen
Hauses Wohlsein zu demerieren suchen.“
In ihrer Sorge um den Verbleib der auf
preußischem Gebiet an Land gesetzten Emigranten schaltete die Kriegs und
Domainenkammer in Kleve schnell. Sie wandte sich schon am 18. Juli 1741 mit der
Anfrage an die klevischen Städte Kleve, Emmerich, Huissen und Goch, inwieweit
eine Möglichkeit
vorhanden wäre, diese Emigranten unter zu bringen und anzusiedeln. Der
Magistrat von Kleve fand keine Möglichkeit, ebenso der von Huissen. Schließlich
ging von der Stadt Goch eine günstige Nachricht ein. Die Stadt stellte den
Emigranten Siedlungsland auf der Gocher Heide in Aussicht. Nachdem die Pfälzer
die positive Nachricht der Stadt Goch entgegengenommen hatten, wählten sie zwei
Deputierte aus ihren Reihen, Friedrich Conrad und Michael Grossart, die den
Kontakt zum Magistrat aufnehmen sollten. Nach einer Besichtigung und
Begutachtung der Heide überreichten sie am 8. August 1741 dem Rat eine Liste
der Familien, die sich dort niederlassen wollten.
Am 23. August 1741 kam es sodann zwischen dem Magistrat der Stadt Goch und den
beiden Deputierten zum Entwurf eines Erbpachtkontraktes, durch den den
Emigranten 152 holländische Morgen Heidegrund (rd. 130 Hektar) zur Bearbeitung
zugewiesen wurde, und zwar für die ersten fünf Jahre zinsfrei, die folgenden fünf
Jahre zum halben Zins und vom 1. Juni 1752 an zum vollen Betrag von 2 Taler pro
Morgen.
Schon bald begannen die Kolonisten mit der Ausrodung der Heide. Sie erwarben
gegen Bezahlung Bauholz und fingen mit dem Hausbau an. Die anfängliche Euphorie
wich schon bald einer tiefen Niedergeschlagenheit, denn während des Winters
starben infolge der übermäßigen Anstrengung sowie einer mangelhaften Ernährung
eine Reihe der Kolonisten an einer Seuche. Es fehlte an Wohnraum. Einige
Familien suchten Obdach in der Stadt Goch. Als sie aber den Bürgern der Stadt
zur Last fielen, wurden die Emigranten angewiesen, das Land zu verlassen. In
ihrer Not richteten die Kolonisten eine Eingabe direkt an den König, die sie
von Deputierten persönlich überbringen ließen. Anfang April 1743 machten sich
die beiden Kolonisten Adam Becker und Michael Grossart auf den Weg nach Berlin.
Einen Monat später kehrten sie mit einem Dokument des Königs zurück, das ihre
Ansiedlung auf der Gocher Heide ausdrücklich bestätigte. Zwar lehnte der König
jede finanzielle Unterstützung der Siedler ab, da diese nicht dem staatlichen
Zuständigkeitsbereich unterstanden, aber das gesicherte Ansiedlungsrecht der Pfälzer
führte dennoch zu einer völlig anderen Behandlung der Kolonisten durch die
ortsansässigen Behörden, und tatsächlich dauerte es nicht lange, bis die
erste, aus sechs Häusern bestehende Kolonie fertiggestellt war. Mit unermüdlichem
Eifer wurde die Arbeit fortgesetzt. Immer neue Häuser entstanden, immer mehr
Heide wurde in Ackerland umgewandelt. Die Nachricht vom Gedeihen der Kolonie
hatte im Heimatland manche zur Auswanderung veranlasst. Mittels dieser Nachzügler
(ca. 15 Familien) bildete sich allmählich eine Art Ortschaft, die von der
Regierung im Jahre 1747 unter dem Namen Pfalzdorf anerkannt wurde.
Auch nach dem
Abschluss der ersten Siedlungsperiode auf der Gocher Heide um 1748
kamen immer neue Kolonisten hinzu. Von 1750 bis 1760 waren es etwa 25 neue
Familien oder Einzelpersonen, denen vom Stadtgeometer van Heuklom ihre
Heidegrundstücke zugemessen wurden Einen besonders starken Zuwachs hatte
Pfalzdorf in den Jahren 1762 bis 1765 zu verzeichnen, die man als die Zeit der
zweiten Siedlungsperiode bezeichnen kann. In diesen Jahren kamen um 60 neue
Kolonisten, zum größten Teil mit ihren Familien, nach Pfalzdorf. Nach einigen
Jahren mit geringerem Zuwachs bildete die Zeit von 1769 bis 1771 noch einen
dritten, abschließenden Höhepunkt, in dem noch über 30 Zuzüge verzeichnet
werden konnten.
Schon kurz nach 1770 war die ehemalige Gocher Heide vollständig vergeben. 1777
waren in Pfalzdorf 103 Familien und 568 Personen sesshaft. Da die bestehenden
Erbpachtverträge sowohl eine Veräußerung als auch eine Teilung der Höfe
nicht zuließen, mussten weichende Erben und die weiteren noch nachkommenden Pfälzer
sich anderenorts Land suchen. Einige Familien konnten sich auf der Asperdener
Heide oder in der Bönninghardt niederlassen, andere wandten sich seit 1777 nach
Ostfriesland, das 1744 aufgrund eines Erbvertrages an Preußen gefallen war und
das in die preußische Binnenkolonisationspolitik einbezogen wurde. Dort standen
noch weitere Heide- und Moorgebiete zur Ansiedlung zur Verfügung. Hier wurde
als erste pfälzische Kolonisation in Ostfriesland Plaggenburg gegründet.
Um 1780 wurde auch der unmittelbare Pfalzdorfer Lebensraum erweitert. Mit der
sogenannten „Schneppenbaumer Urbarmachung
des Reichswaldes“ stieß man
von Pfalzdorf über die
Landwehr,
Vor der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert war für die niederrheinischen Pfälzersiedlungen
das Problem der weichenden Erben immer noch eine brennende Frage. Weitere
Siedlungswillige aus dem inzwischen
mit dem linken Rheinufer an Frankreich gefallenen
Pfalzdorf wanderten in den damals noch preußischen Landesteil
Ostfriesland aus und gründeten hier ein neues Pfalzdorf.
Doch
während nach Beendigung der Freiheitskriege das Rheinland wieder preußisch
wurde, musste Preußen Ostfriesland an Hannover abtreten. Verschiedene der nach
Ostfriesland Ausgewanderten trugen sich wohl mit dem Gedanken, sich wieder unter
das Zepter Preußens zu begeben und an den Niederrhein zurückzukehren. Diese
Tatsache jedenfalls machte man sich unter anderem zunutze, als man für die Sesshaftmachung
der Nachgeborenen sein Augenmerk auf den Kalkarer Wald warf, der sich durch die
30 Jahre zuvor vorgenommene Kultivierung der Schneppenbaumer Urbarmachung des
Reichswaldes unmittelbar an das Siedlungsgebiet von Pfalzdorf anschloss.
Soweit
der geschichtliche Hintergrund von Pfalzdorf.